Per EU-Verordnung ist die gesamte europäische Rebfläche in sieben Weinbauzonen aufgeteilt, Grundlage hierfür ist das jeweilige Klima. Mit der Weinbauzone A – der kältesten Zone – beginnt die Einteilung. Zu dieser Zone gehören außer Baden alle Anbaugebiete in Deutschland, sowie die Rebflächen in Luxemburg, Belgien, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs. Zur Klimazone B gehören auf Grund der höheren Durchschnittstemperatur das deutsche Weinbaugebiet Baden und die französischen Weinbaugebiete Champagne, Elsass, Jura, Loire, Lothringen und Savoyen. Zone C – die heißeste Zone – wird in die Subzonen C Ia, C Ib, C II, C IIIa, C IIIb unterteilt. Zu diesen Zonen gehören beispielsweise die Provence (C Ia), die nördlichen Anbaugebiete Italiens (C Ib), das Languedoc-Roussillon (C II), die kühleren Gebiete in Griechenland (C IIIa) wie auch die französischen Flächen am Mittelmeer (C IIIb).














